Eine gesetzliche Vorgabe, ab welchem Datum ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet sein muss, existiert in Deutschland nicht. Allerdings gilt in Deutschland die Pflicht, bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte mit Winterreifen ausgestattet zu sein.
Wir empfehlen Ihnen folgende „Merkhilfe“:
Winterräder von „O“ bis „O“
Das bedeutet im Klartext:
Winterräder von Oktober bis Ostern oder ab Temperaturen unter 7°C.